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Funktionentheorie/15-RiemannMapping.tex
Stefan Kebekus 7eebb7c300 Working…
2025-12-08 14:45:19 +01:00

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\chapter{Der Riemannsche Abbildungssatz}
\begin{satz}[Riemannscher Abbildungssatz]\label{satz:14-5-1}%
\index{Riemannscher Abbildungssatz}Es sei $U ⊊ $ offen, zusammenhängend und
einfach zusammenhängend. Dann ist $U$ biholomorph zur Kreisscheibe $B_1(0)$.
\end{satz}
\begin{bem}
Die Annahme $U ⊊ $ ist wichtig, denn $U = $ ist nicht biholomorph zu
$B_1(0)$.
\end{bem}
\section{Vorbereitung: Der Satz von Montel}
Ein wesentlicher technisches Hilfsmittel im Beweis ist der folgende Satz über
gleichmäßig beschränkte Funktionenfolgen. In der Literatur findet man statt
„gleichmäßig beschränkt“ manchmal auch den Begriff „betragsmäßig simultan
beschränkt“.
\begin{defn}[Gleichmäßig beschränkte Funktionenfolgen]\label{def:15-0-3}%
Sei $U ⊂ $ offen. Eine Funktionenfolge $f_n : U → $ ist \emph{gleichmäßig
beschränkt}\index{gleichmäßig beschränkte Funktionenfolge}, wenn eine Zahl $R
$ existiert, sodass für jedes $p ∈ U$ und jedes $n ∈ $ die Ungleichung
$|f_n(p)| < R$ gilt. Die Funktionenfolge ist \emph{lokal gleichmäßig
beschränkt}\index{local gleichmäßig beschränkte Funktionenfolge}, wenn jeder
Punkt $p ∈ U$ eine Umgebung $V = V(p) ⊂ U$ hat, sodass $f_n|_V : V → $
gleichmäßig beschränkt ist.
\end{defn}
\begin{satz}[Satz von Montel\footnote{Paul Antoine Aristide Montel (* 29.~April
1876 in Nizza; † 22.~Januar 1975 in Paris) war ein französischer
Mathematiker.}]\label{satz:15-0-4}%
Es sei $U ⊂ $ offen und $f_n ∈ 𝒪(U)$ eine lokal gleichmäßig beschränkte
Folge von holomorphen Funktionen. Dann gibt es eine Teilfolge, die lokal
gleichmäßig konvergiert.
\end{satz}
\begin{erinnerung}[Satz von Heine\footnote{Heinrich Eduard Heine (* 18.~März
1821 in Berlin; † 21.~Oktober 1881 in Halle (Saale)) war ein deutscher
Mathematiker und Hochschullehrer.}--Borel\footnote{Félix Édouard Justin
Émile Borel (* 7.~Januar 1871 in Saint-Affrique, Département Aveyron, Region
Midi-Pyrénées; † 3.~Februar 1956 in Paris) war ein französischer
Mathematiker und Politiker.}]%
Es sei $a_n$ eine beschränkte Folge von komplexen Zahlen. Dann gibt es eine
konvergente Teilfolge. Im Kontext von Satz~\ref{satz:15-0-4} bedeutet das:
wenn ein Punkt $p ∈ U$ gegeben ist, dann gibt es eine Teilfolge $f_{n_1},
f_{n_2}, …$, sodass $f_{n_k}(p)$ konvergiert.
\end{erinnerung}
\begin{vorueberlegung}[Vorbereitung 1 zum Satz von Montel]\label{vor:15-0-4}%
Wir wissen, dass es eine abzählbare Basis der Topologie gibt. Insbesondere
gibt es eine abzählbare, dichte Teilmenge $p_1, p_2, p_3, …$ von $U$.
\begin{itemize}
\item Es gibt Teilfolgen $f_{n_1'}, f_{n_2'}, f_{n_3'}, …$, die bei $p_1$
konvergiert.
\item Davon gibt es Teilfolgen $f_{n_1''}, f_{n_2''}, f_{n_3''}, …$, die bei
$p_1$ und $p_2$ konvergiert.
\item
\end{itemize}
Am Ende gilt: die Teilfolge $f_{n_1'}, f_{n_2'}, f_{n_3'}, …$ konvergiert bei
allen $p_k$!
\end{vorueberlegung}
\begin{vorueberlegung}[Vorbereitung 2 zum Satz von Montel]\label{vor:15-0-5}%
Wenn eine Kreisscheibe $\overline{B_r(p)} ⊂ U$ gegeben ist, dann gilt für jede
Zahl $n ∈ $ und jeden Punkt $w ∈ B_r(p)$ nach der Integralformel für
Ableitungen die Gleichung
\[
f_n'(w) = \frac{1}{2π} \int_{∂ B_r(p)} \frac{f_n(z)}{(z-w)²}\,dz.
\]
Beachte:
\begin{itemize}
\item Die Funktionswerte $f_n(z)$ ist per Annahme betragsmäßig beschränkt.
\item Auf $B_{r/2}(p)$ ist die Funktion $\frac{1}{(z-w)²}$ ebenfalls
betragsmäßig beschränkt.
\end{itemize}
Wir erhalten: Die Funktion $f_n'(w)$ ist lokal beschränkt. Genauer: es
existiert $M ∈ $, sodass für jede Zahl $n ∈ $ und jeden Punkt $w ∈
B_{r/2}(p)$ die Ungleichung
\[
|f_n'(w)| < M
\]
gilt.
\end{vorueberlegung}
Der folgenden Mittelwert- und Beschränktheitssatz sing nun eine direkte
Konsequenz der Vorüberlegung~\ref{vor:15-0-5}.
\begin{konsequenz}[Mittelwertsatz]
In der Situation von Satz~\ref{satz:15-0-4} sei eine Kreisscheibe
$\overline{B_r(p)} ⊂ U$ gegeben. Dann existiert eine Zahl $M ∈ $, sodass für
jede Zahl $n ∈ $ und jeden Punkt $w ∈ B_{r/2}(p)$ die Ungleichung
\[
|f_n(p) - f_n(w)| < M · |p-w|
\]
gilt. \qed
\end{konsequenz}
\begin{konsequenz}[Beschränktheitssatz]\label{kon:15-0-6}%
In der Situation von Satz~\ref{satz:15-0-4} sei ein Punkt $p ∈ U$ und eine
Zahl $ε > 0$ gegeben. Dann existiert eine positive Zahl $δ_{p, ε} > 0$,
sodass die Kreisscheibe $B_{δ_{p, ε}}(p)$ ganz in $U$ liegt und für jede Zahl
$n ∈ $ und jeden Punkt $w ∈ B_{δ_{p, ε}}(p)$ die Ungleichung
\[
|f_n(p) - f_n(w)| < ε/3
\]
gilt. \qed
\end{konsequenz}
\begin{proof}[Beweis des Satzes~\ref{satz:15-0-4} von Montel]
Nach Vorüberlegung~\ref{vor:15-0-4} können wir die Folge $f_n$ (falls nötig)
durch eine Teilfolge ersetzen und ohne Beschränkung der Allgemeinheit
annehmen, dass eine abzählbare, dichte Teilmenge $p_1, p_2, … ∈ U$ existiert,
sodass $f_n(p_k)$ konvergiert.
Wir werden zeigen, dass die Folge $f_n$ dann bereits lokal gleichmäßig
konvergiert: gegeben ein Kompaktum $K ⊂ U$, so gibt es für jedes $ε > 0$ einen
Index $N$, sodass für alle $n, m > N$ und jedes $p ∈ K$ die Ungleichung
\[
|f_n(p) - f_m(p)| < ε
\]
gilt. Seien also $K$ und $ε$ gegeben.
Man beachte: Die Kreisscheiben $B_{δ(p_i, ε/3)}(p_i)$ aus
Konsequenz~\ref{kon:15-0-6} („Beschränktheitssatz“) bilden eine offene
Überdeckung von $U$. Weil $K$ kompakt ist, überdecken endlich viele dieser
Kreisscheiben die Menge $K$. Nach Umnummerierung seien dies
\[
B_{δ_{p_1, ε/3}}(p_1), …, B_{δ_{p_{}, ε/3}}(p_{}).
\]
Jetzt kann ich nach Annahme $N ∈ $ wählen, sodass alle $n, m > N$ und jeden
Index $1 ≤ i ≤ $ die Ungleichung
\[
|f_n(p_i) - f_m(p_i)| < ε/3
\]
gilt. Gegeben irgendeinen $p ∈ K$, so gibt es nun ein $p_i$, mit $1 ≤ i ≤ $,
sodass $p ∈ B_{δ_{p_i, ε/3}}(p_i)$ ist und für alle $n, m > N$ gilt:
\begin{align*}
|f_n(p_i) - f_m(p)| & = |f_n(p) - f_n(p_i) + f_n(p_i) - f_m(p_i) + f_m(p_i) - f_m(p)| \\
& ≤ |f_n(p) - f_n(p_i)| + |f_n(p_i) - f_m(p_i)| + |f_m(p_i) - f_m(p)| \\
& ≤ ε.
\end{align*}
Damit ist der Satz bewiesen.
\end{proof}
\section{Vorüberlegung: Injektivität von Grenzfunktionen}
\begin{satz}[Injektivität von Grenzfunktionen]\label{satz:15-0-5}%
Es sei $U ⊆ $ ein Gebiet und es sei $f_n ∈ 𝒪(U)$ eine Folge von Funktionen,
die auf $U$ lokal gleichmäßig gegen $f ∈ 𝒪(U)$ konvergieren. Wenn alle $f_n$
injektiv sind, dann ist $f$ entweder konstant oder selbst injektiv.
\end{satz}
\begin{proof}
Wir argumentieren mit Widerspruch und nehmen an: $f$ ist nicht injektiv und
auch nicht konstant. Also gibt es zwei Punkte $z_1, z_2 ∈ U$ mit $z_1 \ne
z_2$ und $f(z_1) = f(z_2)$. Zur Vereinfachung der Notation können wir ohne
Beschränkung der Allgemeinheit annehmen, dass $f(z_1) = 0$ ist. Jetzt wähle
$ε > 0$ so, dass folgendes gilt:
\begin{enumerate}
\item Die Funktion $f$ hat in $\overline{B_ε(z_1)}$ nur eine Nullstelle,
nämlich $z_1$. --- Dies ist durch eine geeignete Wahl von $ε$ aufgrund
der Isoliertheit der Nullstellen möglich.
\item Keine der Funktionen $f_n$ hat auf $∂ B_ε(z_1)$ eine Nullstelle. ---
Dies ist für fast alle $n$ aufgrund der gleichmäßigen Konvergenz auf $
B_ε(z_1)$ möglich.
\end{enumerate}
Wir wissen
\begin{multline*}
\qquad\qquad \# \text{Nullstellen von } f \text{ in } B_ε(z_1) \\
\begin{aligned}
& = \frac{1}{2π i} \int_{∂ B_ε(z_1)} \frac{f'(z)}{f(z)}\,dz && \text{Satz~\ref{satz:12-5-1}} \\
& = \lim_{n → ∞} \frac{1}{2π i} \int_{∂ B_ε(z_1)} \frac{f_n'(z)}{f_n(z)}\,dz && \text{kompakte Konvergenz} \\
& = \lim_{n → ∞} \# \text{Nullstellen von } f_n \text{ in } B_ε(z_1) && \text{Satz~\ref{satz:12-5-1}.}
\end{aligned}
\end{multline*}
Da die Anzahl der Nullstellen von $f$ in $B_ε(z_1)$ gleich $1$ ist, folgt,
dass auch die Anzahl der Nullstellen von $f_n$ in $B_ε(z_1)$ für fast alle $n$
gleich $1$ ist.
Dasselbe kann mit der Nullstelle bei $z_2$ machen. Also müssen auch $f_n$ für
ausreichend großes $n$ mindestens zwei Nullstellen haben. Dies ist ein
Widerspruch zur Annahme, dass alle $f_n$ injektiv sind.
\end{proof}
\section{Beweis des Riemannschen Abbildungssatzes}
Wir beweisen Satz~\ref{satz:14-5-1} in drei leichten Schritten.
\subsection{Schritt 1}
Wir wollen zuerst eine irgendeine injektive Abbildung von $U$ in die
Kreisscheibe $B_1(0)$ finden. Über Surjektivität machen wir uns jetzt noch
keine Gedanken. Folgende Vorüberlegungen sind wichtig.
\begin{itemize}
\item Weil $U ⊊ $ ist, können wir ohne Beschränkung der Allgemeinheit
annehmen, dass der Nullpunkt nicht in $U$ liegt, also $U ⊂ ^*$.
\item Weil $U$ einfach zusammenhängend ist, existiert eine Logarithmusfunktion
$\log: U → $, also eine holomorphe Abbildung sodass für jedes $z ∈ U$ die
Gleichung $\exp(\log(z)) = z$ gilt.
\end{itemize}
\begin{beobachtung}[Injektivität von $\log$]\label{beo:15-3-1}%
Die Logarithmusfunktion $\log$ ist injektiv!
\end{beobachtung}
\begin{beobachtung}[Variante von \ref{beo:15-3-1}]\label{beo:15-3-2}%
Wenn $z ∈ \operatorname{Im}(\log)$ ist, dann ist $z + 2π i \notin
\operatorname{Im}(\log)$.
\end{beobachtung}
\begin{beobachtung}[Anwendung von \ref{beo:15-3-2}]
Wir wissen nach Satz~\ref{satz:gebietstreue} („Satz von der Gebietstreue“),
dass die Abbildung $\log$ offen ist. Die Bildmenge $\operatorname{Im}(\log)$
enthält also eine Kreisscheibe $B_r(p)\operatorname{Im}(\log)$. Dann ist
die Kreisscheibe $B_r(p + 2π i)$ disjunkt zu $\operatorname{Im}(\log)$!
\end{beobachtung}
Insgesamt erhalten wir also: die Abbildung
\[
\log - (p+2π i) : U → , \quad z ↦ \log(z) - (p+2π i)
\]
ist injektiv und alle Bildpunkte haben Betrag $> r$. Anders herum: die
Abbildung
\[
f: U → , \quad z ↦ \frac{r}{\log(z) - (p+2π i)}
\]
ist injektiv und alle Bildpunkte haben Betrag $< 1$. Wir haben also eine
injektive Abbildung $f: U → B_1(0)$ gefunden!
\subsection{Schritt 2}
Nach Schritt 1 können wir annehmen, dass $0 ∈ U ⊂ B_1(0)$ ist und den $0$-Punkt
enthält, und aufgrund der Offenheit für hinreichend kleines $ε$ auch eine
$ε$-Umgebung,
\[
0 ∈ B_ε(0) ⊆ U ⊆ B_1(0).
\]
Wir betrachten injektive holomorphe Abbildungen $f: U → B_1(0)$. Folgendes ist
klar.
\begin{itemize}
\item Es gibt mindestens eine solche Abbildung, nämlich $\operatorname{Id}$.
\item Wenn $f$ eine solche Abbildung ist, dann ist $f$ betragsmäßig nach oben
durch $1$ beschränkt. Insbesondere gilt:
\[
f'(0) = \frac{1}{2π i} \int_{∂ B_ε(0)} \frac{f(z)}{}\,dz
\]
ist betragsmäßig nach oben durch $ε^{-1}$ beschränkt.
\end{itemize}
\begin{konsequenz}
Die Menge
\[
\left\{ |f'(0)| \::\: f: U → B_1(0) \text{ holomorph und injektiv mit } f(0) = 0 \right\}
\]
hat ein Supremum, $S \ge 1$.
\end{konsequenz}
Wähle eine Folge $f_n ∈ 𝒪(U)$ von injektiven Abbildungen $U → B_1(0)$ mit
$f_n(0) = 0$, sodass $f_n'(0)$ gegen $S$ konvergiert. Nach
Satz~\ref{satz:15-0-4} („Satz von Montel“) können wir die Funktionenfolge sogar
so wählen, dass die Folge $f_n$ auf $U$ lokal gleichmäßig konvergiert. Sei $f:
U → $ die Grenzfunktion. Folgendes lässt sich sofort sagen:
\begin{itemize}
\item Wegen kompakter Konvergenz ist die Grenzfunktion holomorph.
\item Wegen lokal gleichmäßiger Konvergenz und der Integralformeldarstellung
der Ableitung ist $f'(0) = \lim f_n'(0)$, hat also Betrag $S \ge 1$. Also
ist $f$ sicher nicht konstant.
\item Für jeden Punkt $p ∈ U$ gilt die Ungleichung $|f(p)| = \lim |f_n(p)| \le
1$. Also ist $\operatorname{Im}(f)\overline{B_1(0)}$. Weil die
Abbildung $f$ aber offen\footnote{Alternativ: Weil das Maximumsprinzip gilt}
ist, ist $\operatorname{Im}(f) ⊂ B_1(0)$.
\item Nach Satz~\ref{satz:15-0-5} („Injektivität von Grenzfunktionen“) ist $f$
wieder injektiv.
\end{itemize}
\subsection*{Schritt 3}
Wir haben jetzt $U ⊂ B_1(0)$, $0 ∈ U$ und eine holomorphe Abbildung $f: U →
B_1(0)$ sodass $f(0) = 0$ ist, $f$ injektiv und $|f'(0)|$ betragsmäßig maximal.
Jetzt ist noch zu zeigen, dass $f$ surjektiv ist.
Wir argumentieren wieder mit Widerspruch und nehmen an, dass $f$ nicht surjektiv
ist. Mit anderen Worten: wir nehmen an, dass es einen Punkt $p ∈ B_1(0) f(U)$
gibt. Um einen Widerspruch zu erhalten, werden wir nun ein $g ∈ 𝒪(U)$
konstruieren mit $\operatorname{Im}(g) ⊂ B_1(0)$, $g$ injektiv, $g(0) = 0$ und
$|g'(0)|$ betragsmäßig echt größer als $|f'(0)|$. Das geht so:
\begin{itemize}
\item Nach Beispiel~\ref{ex:7-3-4} („Automorphismen der Kreisscheibe“) gibt es
einen Automorphismus $h_1\operatorname{Aut}(B_1(0))$, welcher die Punkte
$p$ und $0$ vertauscht. Die Abbildung $h_1 ◦ f ∈ 𝒪(U)$ ist also injektiv,
aber $0$ liegt nicht im Bild.
\item Weil $U$ einfach zusammenhängend ist, gibt es eine Wurzel von $h_1 ◦ f$.
Genauer: es gibt eine holomorphe Abbildung $w: U → B_1(0)$, sodass für jedes
$z ∈ U$ die Gleichung
\[
(w(z))² = h_1(f(z))
\]
gilt. Schreibe
\[
q ◦ w = h_1 ◦ f,
\]
wobei $q$ die Quadratabbildung ist,
\[
q: B_1(0) → B_1(0), \quad z ↦ z².
\]
\item Die Abbildung $w$ ist injektiv, weil $h_1◦f$ injektiv ist. Der
Nullpunkt wird aber vielleicht nicht auf den Nullpunkt abgebildet. Kein
Problem! Wähle einen Automorphismus $h_2\operatorname{Aut}(B_1(0))$,
welcher $0$ und $w(0)$ vertauscht. Setze $g := h_2 ◦ w$. Dann ist $w: U →
B_1(0)$ holomorph, injektiv, bildet $0$ auf $0$ ab und erfüllt
\[
\begin{matrix}
& q ◦ w & = & h_1 ◦ f \\
& q ◦ h^{-1}_2 ◦ g & = & h_1 ◦ f \\
& \underbrace{(h^{-1}_1 ◦ q ◦ h^{-1}_2)}_{=: \varphi} ◦ g & = & f.
\end{matrix}
\]
\end{itemize}
Die Abbildung $\varphi$ ist eine holomorphe Abbildung von $B_1(0)$ nach
$B_1(0)$. Es ist
\[
\varphi(0) = \varphi(g(0)) = f(0) = 0
\]
und $\varphi$ ist definitiv keine Drehung! Die Abbildung $\varphi$ ist nämlich
kein bisschen injektiv! Nach Lemma~\ref{lem:7-2-1} („Lemma von Schwarz“) gilt
also: $|\varphi'(0)| < 1$. Mit anderen Worten: es ist $|g'(0)| > |f'(0)|$.
Damit ist Satz~\ref{satz:14-5-1} bewiesen. \qed
% !TEX root = Funktionentheorie