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\chapter{Differenzierbarkeit}
\section{Holomorphe Funktionen}
Wir definieren in wenigen Zeilen, komplexe Differenzierbarkeit von Funktionen
$$. Vorher erinnern wir kurz an die relevanten Begriffe aus den
Analysis-Vorlesungen.
\begin{definition}[Reelle Differenzierbarkeit]\label{def:2-1-1}
Es sei $U ⊂ $ offen und $p ∈ U$. Eine Funktion $f: U → $ ist
bei $p$ differenzierbar mit Ableitung $δ ∈ $, wenn
\[
\lim_{h → 0} \frac{f(p+h) - f(p)}{h} = δ
\]
ist.
\end{definition}
\begin{bemerkung}
Reell differenzierbare Funktionen sind stetig. Es gelten die Summenregel,
Produktregel, Quotientenregel, Kettenregel, …
\end{bemerkung}
\begin{definition}[Komplexe Differenzierbarkeit]\label{def:2-1-3}
Es sei $U ⊂ $ offen und $p ∈ U$. Eine Funktion $f: U → $ ist
bei $p$ komplex differenzierbar\index{komplex differenzierbar} mit Ableitung
$δ ∈ $, wenn
\[
\lim_{h → 0} \frac{f(p+h) - f(p)}{h} = δ
\]
ist.
\end{definition}
\begin{bemerkung}
Genau wie in der Vorlesung „Analysis“ beweist man: komplex differenzierbare
Funktionen sind stetig. Es gelten die Summenregel, Produktregel,
Quotientenregel, Kettenregel, …
\end{bemerkung}
\begin{definition}[Holomorphie an einem Punkt]
Es sei $U ⊂ $ offen und $p ∈ U$. Eine Funktion $f: U → $ heißt
„holomorph\index{holomorph} bei $p$“, wenn es eine offene Umgebung $p ∈ V ⊂ U$
gibt, sodass $f$ bei jedem Punkt aus $V$ komplex differenzierbar ist. Die
Menge der Funktionen, die bei $p$ holomorph sind, wird mit $𝒪_p$ bezeichnet.
\end{definition}
\begin{definition}[Holomorphie auf einer offenen Menge]
Es sei $U ⊂ $ offen und $p ∈ U$. Eine Funktion $f: U → $ heißt „holomorph
auf $U$“, wenn $f$ bei jedem Punkt aus $U$ komplex differenzierbar ist. In
diesem Fall wird die Ableitungsfunktion mit $f' : U → $ bezeichnet. Die
Menge der Funktionen, die auf $U$ holomorph sind, wird mit $𝒪(U)$
bezeichnet.
\end{definition}
\section{Die Cauchy-Riemann Gleichungen}
Definitionen~\ref{def:2-1-1} und \ref{def:2-1-3} sehen völlig gleich aus. Das
wirft die Frage auf: Ist komplexe Differenzierbarkeit wirklich ein neuer
Begriff? Gibt es einen Unterschied zum Begriff der Differenzierbarkeit von
Abbildungen $ℝ² → ℝ²$, den wir schon lange aus der Vorlesung „Analysis“ kennen?
\begin{erinnerung}[Differenzierbarkeit von Abbildungen $ℝ² → ℝ²$]\label{eri:2-2-1}
Es sei $U ⊂ ℝ²$ offen und $p ∈ U$. Eine Abbildung $f: U → ℝ²$ heißt bei $p$
differenzierbar mit Ableitungsmatrix $A ∈ \text{Mat}(2 2, )$, wenn
\[
\lim_{h → 0} \frac{|f(p+h) - f(p) - A · h|}{|h|} = 0.
\]
Dabei bedeutet der Limes: für alle Nullfolgen $(h_n)$ aus $ℝ²$ ist
\[
\lim_{n → ∞} \frac{|f(p+h_n) - f(p) - A · h_n|}{|h_n|} = 0.
\]
Falls $f$ bei $p$ differenzierbar ist, dann wissen wir auch genau, wie die
Ableitungsmatrix $A$ aussieht. Dazu schreiben wir die Funktion $f$ zuerst in
Komponenten,
\[
f(x,y) = \begin{pmatrix} f_1(x,y) \\ f_2(x,y) \end{pmatrix}.
\]
Dann ist $A$ die Matrix der partiellen Ableitungen,
\[
A = \begin{pmatrix} \frac{∂f_1}{∂ x}(p) & \frac{∂f_1}{∂ y}(p) \\ \frac{∂f_2}{∂ x} (p) & \frac{∂f_2}{∂ y} (p) \end{pmatrix}.
\]
\end{erinnerung}
\begin{notation}
Wie in der Analysis üblich bezeichnen wir die Ableitungsmatrix (=
„Jacobi-Matrix“) einer Abbildung $f : ℝ² → ℝ²$ (oder äquivalent: $f : $)
mit $J_f(p)$.
\end{notation}
\begin{proberechnung}[Komplexe Differenzierbarkeit und Differenzierbarkeit, I]
Um den Unterschied von reeller und komplexer Differenzierbarkeit zu verstehen,
machen wir eine große Proberechnung. Es sei $U ⊂ $ offen
und $p ∈ U$. Weiter sei $f: U → $ bei $p$ komplex differenzierbar mit
Ableitung $δ = d_1 + i · d_2$. Es gilt also
\[
\lim_{h → 0} \frac{f(p+h) - f(p)}{h} = δ = d_1 + i · d_2.
\]
Dabei bedeutet der Limes: für alle Nullfolgen $(h_n)$ aus $$ ist
\begin{equation}\label{eq:2-2-1-1}
\lim_{n → ∞} \frac{f(p+h_n) - f(p)}{h_n} = δ = d_1 + i · d_2.
\end{equation}
Um das jetzt besser zu verstehen, schreiben wir $p$ und $f$ zuerst einmal in
Komponenten,
\[
p = p_1 + i·p_2
\quad\text{und}\quad
f(x + iy) = f_1(x,y) + i · f_2(x,y).
\]
\paragraph{Spezialfall: $h_n$ ist eine rein reelle Folge}
Die Gleichung~\eqref{eq:2-2-1-1} gilt für alle Nullfolgen. Betrachten wir
also zuerst den Fall, wo $h_n$ eine Folge von reellen Zahlen ist. Dann ist
\begin{align*}
d_1 + i·d_2 &= \frac{f(p+h_n) - f(p)}{h_n}\\
& = \lim_{n → ∞} \frac{f_1(p_1 + h_n, p_2) + i·f_2(p_1 + h_n, p_2) - f_1(p_1, p_2) - i·f_2(p_1, p_2)}{h_n} \\
& = \frac{∂f_1}{∂ x}(p_1, p_2) + i \frac{∂f_2}{∂ x} (p_1, p_2).
\end{align*}
Wir sehen:
\begin{equation}\label{eq:2-2-1-2}
\frac{∂f_1}{∂ x} (p) = d_1
\quad\text{und}\quad
\frac{∂f_2}{∂ x} (p) = d_2.
\end{equation}
\paragraph{Spezialfall: $h_n$ ist eine rein imaginäre Folge}
Die Gleichung~\eqref{eq:2-2-1-1} gilt für alle Nullfolgen. Betrachten wir
also als nächstes Folgen der Form $i·h_n$, wo $h_n$ eine Folge von reellen
Zahlen ist. Dann ist
\begin{align*}
d_1 + i·d_2 &= \frac{f(p+h_n) - f(p)}{i·h_n}\\
& = \lim_{n → ∞} \frac{f_1(p_1, p_2 + h_n) + i·f_2(p_1, p_2 + h_n) - f_1(p_1, p_2) - i·f_2(p_1, p_2)}{i·h_n} \\
& = -i·\lim_{n → ∞} \frac{f_1(p_1, p_2 + h_n) + i·f_2(p_1, p_2 + h_n) - f_1(p_1, p_2) - i·f_2(p_1, p_2)}{h_n} \\
& = -i·\left(\frac{∂f_1}{∂ y}(p_1, p_2) + i \frac{∂f_2}{∂ y} (p_1, p_2)\right) \\
& = \frac{∂f_2}{∂ y} (p_1, p_2)-i·\frac{∂f_1}{∂ y}(p_1, p_2).
\end{align*}
Wir sehen:
\begin{equation}\label{eq:2-2-1-3}
\frac{∂f_2}{∂ y} (p) = d_1
\quad\text{und}\quad
\frac{∂f_1}{∂ y} (p) = -d_2.
\end{equation}
Wir beenden die Proberechnung hier.
\end{proberechnung}
Als Konsequenz halten wir Folgendes fest.
\begin{kons}[Cauchy-Riemann Gleichungen]\label{kons:2-2-3}%
Es sei $U ⊂ $ offen und $p ∈ U$. Weiter sei $f: U → $ bei $p$ komplex
differenzierbar. Schreibe $f$ in Komponenten, $f = f_1 + i · f_2$, mit $f_1,
f_2 : U → $. Dann sind $f_1$ und $f_2$ bei $p$ differenzierbar und es ist
\begin{equation}\label{eq:2-2-2-1}
\frac{∂f_1}{∂ x} (p) = \frac{∂f_2}{∂ y} (p)
\quad\text{und}\quad
\frac{∂f_1}{∂ y} (p) = -\frac{∂f_2}{∂ x} (p).
\end{equation}
\end{kons}
\begin{proof}
Vergleiche~\eqref{eq:2-2-1-2} und \eqref{eq:2-2-1-3}.
\end{proof}
\begin{notation}[Cauchy-Riemann Gleichungen]
Man nennt das Gleichungssystem~\eqref{eq:2-2-2-1} die „Cauchy-Riemann
partiellen Differenzialgleichungen“\index{Cauchy-Riemann Gleichungen}.
\end{notation}
\sideremark{Vorlesung 3}Es gilt sogar eine Äquivalenz.
\begin{satz}[Cauchy-Riemann Gleichungen]
Es sei $U ⊂ $ offen, $p ∈ U$ und $f: U → $ eine komplex-wertige Funktion.
Schreibe $f$ in Komponenten, $f = f_1 + i · f_2$, mit $f_1, f_2 : U → $. Dann
sind die folgenden Aussagen äquivalent.
\begin{enumerate}
\item\label{il:2-2-5-1} Die Funktion $f$ ist bei $p$ komplex
differenzierbar.
\item\label{il:2-2-5-2} Die Funktionen $f_1$ und $f_2$ sind bei $p$
differenzierbar und erfüllen die Cauchy-Riemann Gleichungen
\eqref{eq:2-2-2-1}.
\end{enumerate}
\end{satz}
\begin{proof}
Die Implikation \ref{il:2-2-5-1} $$ \ref{il:2-2-5-2} ist exakt die Aussage
von Konsequenz~\ref{kons:2-2-3}. Die Umkehrrichtung lasse ich als
Hausaufgabe, damit Sie sich an die Definitionen und Sätze der Vorlesung
„Analysis~II“ erinnern.
\end{proof}
Die Cauchy-Riemannschen Differenzialgleichungen sind so wichtig, dass sich eine
eigene Notation entwickelt hat.
\begin{notation}[Wirtinger-Kalkül]\label{not:2-2-6}%
\index{Wirtinger-Kalkül}Es sei $U ⊂ $ offen, $p ∈ U$ und $f: U → $ eine
komplex-wertige Funktion. Schreibe $f$ in Komponenten, $f = f_1 + i · f_2$,
mit $f_1, f_2 : U → $. Wenn $f_1$ und $f_2$ bei $p$ partiell differenzierbar
sind, dann schreibt man
\begin{align*}
\frac{∂ f}{∂ z}(p) & := \frac{1}{2}\left(\frac{∂ f}{∂ x}(p) - i·\frac{∂ f}{∂ y}(p)\right) \\
& = \frac{1}{2}\left(\frac{∂ f_1}{∂ x}(p) + i·\frac{∂ f_2}{∂ x}(p) - i·\left(\frac{∂ f_1}{∂ y}(p) + i·\frac{∂ f_2}{∂ y}(p)\right)\right) \\
& = \frac{1}{2}\left(\left(\frac{∂ f_1}{∂ x}(p) + \frac{∂ f_2}{∂ y}(p)\right) + i·\left(-\frac{∂ f_1}{∂ y}(p) + \frac{∂ f_2}{∂ x}(p)\right)\right) \\
\intertext{und}
\frac{∂ f}{\bar{z}}(p) & := \frac{1}{2}\left(\frac{∂ f}{∂ x}(p) + i·\frac{∂ f}{∂ y}(p)\right) \\
& = \frac{1}{2}\left(\frac{∂ f_1}{∂ x}(p) + i·\frac{∂ f_2}{∂ x}(p) + i·\left(\frac{∂ f_1}{∂ y}(p) + i·\frac{∂ f_2}{∂ y}(p)\right)\right) \\
& = \frac{1}{2}\left(\left(\frac{∂ f_1}{∂ x}(p) - \frac{∂ f_2}{∂ y}(p)\right) + i·\left(\frac{∂ f_1}{∂ y}(p) + \frac{∂ f_2}{∂ x}(p)\right)\right) \\
\end{align*}
\end{notation}
\begin{prop}[Komplexe Differenzierbarkeit und Wirtinger-Kalkül]
Es sei $U ⊂ $ offen, $p ∈ U$ und $f: U → $ eine komplex-wertige Funktion.
Schreibe $f$ in Komponenten, $f = f_1 + i · f_2$, mit $f_1, f_2 : U → $. Dann
sind die folgenden Aussagen äquivalent.
\begin{enumerate}
\item Die Funktion $f$ ist bei $p$ komplex differenzierbar.
\item Die Funktion $f$ ist bei $p$ differenzierbar und es ist $\frac{∂ f}{
\bar{z}}(p) = 0$.
\end{enumerate}
Falls die äquivalenten Bedingungen erfüllt sind, gilt auch $f'(p) = \frac{
f}{∂ z}(p)$.
\end{prop}
\begin{proof}
Vergleiche die letzte Zeile von Notation~\ref{not:2-2-6} mit den
Cauchy-Riemann Gleichungen \eqref{eq:2-2-2-1}.
\end{proof}
\section{Komplexe Differenzierbarkeit und Differenzierbarkeit}
Wir vergleichen in diesem Abschnitt noch einmal die Begriffe „Komplexe
Differenzierbarkeit“ und „Differenzierbarkeit“. Diesmal geht es darum, die Rolle
der Ableitungsmatrix zu verstehen. Wir starten wieder mit einer Proberechnung.
\begin{erinnerung}[Komplexe Multiplikation = Drehstreckung]
Sei $δ ∈ $ eine komplexe Zahl. Dann ist die Multiplikationsabbildung
\[
m_δ : , \quad z ↦ δ·z
\]
eine Drehstreckung. Wenn ich die $$ und $ℝ²$ wie üblich identifiziere, dann
ist die Drehstreckung $m_δ : ℝ² → ℝ²$ linear und durch Multiplikation mit
einer Matrix $A ∈ \operatorname{Mat}(2 2, )$ beschrieben.
\end{erinnerung}
\begin{erinnerung}[Lineare Algebra]\label{eri:2-3-2}%
Betrachte die Matrix
\[
A = \begin{pmatrix} a & b \\ c & d \end{pmatrix}\operatorname{Mat}(2 2, ).
\]
Dann sind die folgenden Aussagen äquivalent.
\begin{enumerate}
\item Die zur Matrixmultiplikation mit $A$ gehörende Abbildung $ℝ² → ℝ²$ ist
eine Drehstreckung.
\item\label{il:2-3-2-2} Es gilt $a = d$ und $b = -c$.
\end{enumerate}
\end{erinnerung}
\begin{frage}
Kennen wir die Gleichungen \ref{il:2-3-2-2} irgendwoher?
\end{frage}
\begin{proberechnung}[Komplexe Differenzierbarkeit und Differenzierbarkeit, II]
Sei $U ⊂ $ offen, sei $p ∈ U$ und sei $f: U → $ eine Funktion. Weiter sei
$δ ∈ $ eine Zahl und es sei $A ∈ \operatorname{Mat}(2 2, )$ die zur
Multiplikation $δ$ gehörende Drehstreckungsmatrix. Dann gilt Folgendes:
\begin{align*}
\lim_{h → 0} \frac{f(p+h) - f(p)}{h} = δ &\lim_{h → 0} \frac{f(p+h) - f(p) - δ · h}{h} = 0 \\
&\lim_{h → 0} \frac{|f(p+h) - f(p) - δ · h|}{|h|} = 0 \\
&\lim_{h → 0} \frac{|f(p+h) - f(p) - A · h|}{|h|} = 0.
\end{align*}
Also sind die folgenden Aussagen äquivalent.
\begin{enumerate}
\item Die Abbildung $f$ ist bei $p$ komplex differenzierbar mit Ableitung
$f'(p) = δ$
\item Die Abbildung $f$ ist bei $p$ differenzierbar mit Ableitungsmatrix
$J_f(p) = A$.
\end{enumerate}
\end{proberechnung}
Der folgende Satz fasst alles zusammen, was wir bislang über den Zusammenhang
zwischen Differenzierbarkeit und komplexer Differenzierbarkeit wissen.
\begin{satz}[Komplexe Differenzierbarkeit und Differenzierbarkeit]
Sei $U ⊂ $ offen, sei $p ∈ U$ und sei $f: U → $ eine Funktion. Dann sind
die folgenden Aussagen äquivalent.
\begin{enumerate}
\item\label{il:2-3-5-1} Die Funktion $f$ ist bei $p$ komplex differenzierbar.
\item\label{il:2-3-5-2} Die Funktion $f$ ist bei $p$ differenzierbar und es
gelten die Cauchy-Riemann Gleichungen \eqref{eq:2-2-2-1}.
\item\label{il:2-3-5-3} Die Funktion $f$ ist bei $p$ differenzierbar und es
ist $\frac{∂ f}{\bar{z}}(p) = 0$.
\item\label{il:2-3-5-4} Die Funktion $f$ ist bei $p$ differenzierbar und die
Ableitungsmatrix ist eine Drehstreckung.
\end{enumerate}
\end{satz}
\begin{proof}
Es ist lediglich die Implikation \ref{il:2-3-5-4} $Leftrightarrow$
\ref{il:2-3-5-2} interessant. Betrachte dazu die Ableitungsmatrix von $f$ wie
in Erinnerung~\ref{eri:2-2-1} und vergleiche die Cauchy-Riemann Gleichungen
\eqref{eq:2-2-2-1} mit Erinnerung~\ref{eri:2-3-2}.
\end{proof}
\section{Einige fundamentale holomorphe Funktionen}
\subsection{Fingerübung beim Ableiten}
Seien $V ⊂ $ und $U ⊂ = ℝ²$ offen, und sei $γ: V → U$ total differenzierbar.
Dann ist $V \ni t ↦ V$, $γ'(t) = \begin{pmatrix} γ_1'(t) \\ γ_2'(t)
\end{pmatrix} ∈ ℝ² = $, kann also als komplexe Zahl aufgefasst werden. Jetzt
sei $f ∈ 𝒪(U)$.
Ich interessiere mich für die Ableitung von $f ◦ γ: V → $.
Nach der Kettenregel für total differenzierbare Funktionen ist
\begin{align}
(f ◦ γ)'(t) &= J_{f}|_{γ(t)} · γ'(t)\\
&= \begin{pmatrix} 2×2\text{-Matrix} \end{pmatrix} \begin{pmatrix} \text{Vektor} \end{pmatrix}\\
&= \text{Drehstreckung zu } f'(γ(t))\\
&= f'(γ(t)) · γ'(t)\\
&= \begin{pmatrix} \text{kompl. Zahl} \end{pmatrix} \begin{pmatrix} \text{kompl. Zahl} \end{pmatrix}
\end{align}
mittels von komplexen Zahlen.
\begin{kons}
Real-komplexe Kettenregel
\end{kons}
\subsection{Beispiele von holomorphen Funktionen}
\paragraph{Direkte Nachrechnung / Summen- und Produktregel}
\begin{itemize}
\item Alle Polynome sind holomorph: $[z]𝒪()$
\item Direkte Nachrechnung / Summen-, Produkt- und Quotientenregel
\item Alle rationalen Funktionen sind holomorph: $(z)𝒪(
\{\text{Nullstellen des Nenners}\})$
\end{itemize}
\paragraph{Direktes Nachrechnen}
\begin{itemize}
\item $\exp: ^{}$, $x+iy ↦ e^x \begin{pmatrix} \cos y \\ \sin y \end{pmatrix}$ ist holomorph
mit $\exp' = \exp$.
Also sind $\sin$ und $\cos$ holomorph.
\end{itemize}
\paragraph{Direktes Nachrechnen / Kettenregel}
\begin{itemize}
\item Verkettungen von holomorphen Funktionen sind holomorph:
$\exp(2z + 4z⁷)$, $\sin(z⁸)𝒪()$.
\end{itemize}
\subsection{Kettenregel}
\begin{prop}
Sei $U ⊂ $ offen und sei $f: U → $ holomorph,
sodass die folgenden Bedingungen gelten:
\begin{enumerate}
\item $f$ ist injektiv.
\item $\forall p ∈ U: f'(p)0$.
\end{enumerate}
Dann ist $V := f(U)$ offen und $f^{-1}: V → U$ ist wieder
holomorph.
\end{prop}
\begin{proof}
Wir wissen aus Analysis II: $V := f(U)$ ist offen und
$f^{-1}: V → U$ ist total differenzierbar. Genauer: wenn $q ∈ V$ ist
mit Urbildpunkt $p ∈ U$, dann ist
Ableitungsmatrix von $f^{-1}$ bei $q$
\[
= \left(\text{Ableitungsmatrix von } f \text{ bei } p\right)^{-1}
\]
Klar: per Annahme ist $A$ ist Drehstreckung, Faktor $0$.
Also ist auch $A^{-1}$ eine Drehstreckung $⇒ f^{-1}$ erfüllt bei $q$
die Cauchy-Riemann Gleichungen.
\end{proof}
\subsection{Konkrete Beispiele}
\begin{enumerate}
\item[A)] $U = \{z ∈ \mid \text{Im}(z) > 0\} =$ „obere Halbebene"
$f: U → \{z ∈ \mid \text{Im}(z)0 \text{ oder } \text{Re}(z)0\}$
$z ↦ z²$
Also gibt es eine holomorphe Wurzelfunktion
$\sqrt{\ }: $ geeignet Ebene $→ U$
\item[B)] Ditto mit Logarithmus, falls $U$ geeignet klein ist.
Erinnerung:
\[
\log z = \log|z| + i · \arg(z)
\]
... sieht schrecklich aus, ist aber gar nicht so schlimm, denn
$\forall z ∈ U: z = \log(\exp(z))$
$\forall z ∈ U: 1 = \log'(\exp(z)) · \exp'(z)$ (Kettenregel)
$\forall z ∈ U: \log'(\exp(z)) = \frac{1}{\exp(z)}$
$\forall z ∈ V: \log'(z) = \frac{1}{z}$
\end{enumerate}
% !TEX root = LineareAlgebra2